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4. April 2023

Pflichtteil im Erbrecht

Wichtige Fragen zum Pflichtteil in München – Teil 1

 

Das Recht über den Pflichtteil ist eines der Kerngebiete im Erbrecht. Mit einem umfassenden Blog hierzu wollen wir Sie über die wichtigsten Aspekte zum Pflichtteil aufklären. Der erste Teil des Blogs befasst sich mit den Einstiegsfragen zum Pflichtteil. Weitere Fragen werden in den nachfolgenden Blogs geklärt.

 

Was ist eigentlich ein Pflichtteil?

 

Bestimmten Personen, die einem Erblasser besonders nahe stehen, gewährt das Gesetz eine zwangsweise Mindestbeteiligung am Nachlass selbst wenn sie enterbt sind – den Pflichtteil. In aller Regel sind das der Ehepartner und die Kinder. Bei kinderlosen Erblassern haben auch die Eltern ein Recht auf Pflichtteil. Damit wird eine Zwangsabsicherung dieses besonders nahe stehenden Personenkreises von Todes wegen erreicht. Geschwister haben untereinander kein Recht auf Pflichtteil.

 

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Worauf richtet sich der Anspruch auf Pflichtteil?

 

Der Anspruch auf den Pflichtteil ist grundsätzlich immer auf Geld gerichtet. Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben also einen bestimmten Geldbetrag verlangen, nicht aber zum Beispiel die Übertragung von Immobilien oder anderen Werten. Von der Verwaltung des Nachlasses ist er ausgeschlossen.

 

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Welche wichtigen Pflichtteilsansprüche gibt es?

 

Wenn ein Pflichtteilsberechtigter enterbt ist und damit sein Pflichtteilsrecht ausüben will, gibt es in aller Regel drei wichtige Stufen:

 

  1. Auskunft über den Bestand des Nachlasses
  2. Bewertung des Nachlasses (zum Beispiel Immobilien, Firmenbeteiligungen, Auto, Schmuck, Münzsammlung)
  3. Auszahlung des sich bei Multiplikation mit der jeweiligen Pflichtteilsquote ergebenden Geldbetrages

 

Wollen Sie Ihren Pflichtteil durchsetzen oder sind Sie mit Ansprüchen eines Pflichtteilsberechtigten konfrontiert? Haben Sie Fragen zum Pflichtteil oder wollen Sie eine Strategie zur Reduzierung des Pflichtteils eines Pflichtteilsberechtigten entwickeln? Wir unterstützen Sie gerne. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Pawlik in unserer Kanzlei im Herzen von München unter Tel. 089/99929720.

 

Hier finden Sie Teil 2 des Beitrags.

Hier finden Sie Teil 3 des Beitrags.

 

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