Sowohl im Vorfeld eines Erbfalles, als auch dann, wenn ein Erbfall eingetreten ist, benötigen Sie professionelle anwaltliche Unterstützung im Erbrecht, die Herr Rechtsanwalt Matthias Pawlik Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung in unserer Kanzlei in München bieten kann.
Wer sich schon zu Lebzeiten um seine Nachlassplanung kümmert, in dem er z. B. ein Testament erstellt oder einen Erbvertrag abschließt, kann viele Fallstricke vermeiden. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag legen Sie bereits zu Lebzeiten fest, wer nach Ihnen erben soll und wie Sie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod aufteilen wollen. Erstellen Sie kein Testament und auch keine andere Verfügung von Todes wegen, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge nach Ihrem Tod in Kraft. Dann werden unter Umständen Angehörige zu Erben, die Sie lieber anders bedacht oder gar ausgeschlossen hätten.
Hier kann Herr Pawlik Sie fundiert und kompetent bei der Abfassung Ihres Testaments beraten, Ihnen die Voraussetzungen erläutern, unter denen ein Testament gültig ist und Ihnen wertvolle Tipps als Anwalt mitgeben, wo Sie Ihr Testament aufbewahren, damit es im Falle Ihres Todes gefunden wird.
Wenn Sie im Rahmen eines Testaments Ihr Vermögen nicht an Ihre engsten Angehörigen vererben möchten, sondern an eine andere Person oder eine gemeinnützige Organisation, steht Ihren nächsten Angehörigen von Gesetzes wegen grundsätzlich ein so genannter Pflichtteil zu. Bei dem Pflichtteil handelt es sich je nachdem, wie nahe Ihnen der Angehörige steht, um einen bestimmten Geldbetrag, den der Angehörige nach Ihrem Tod von demjenigen verlangen kann, den Sie als Erben eingesetzt haben (Pflichtteilsanspruch).
Um hier für Ihre Erben böse Überraschungen zu vermeiden, müssen Sie bei der Erstellung eines Testaments auch im Hinblick auf den Pflichtteil (Wer ist pflichtteilsberechtigt? Wie hoch ist der Pflichtteil? usw.) fachkundig beraten sein. Herr Pawlik ist hierfür mit seiner Fachkenntnis und umfassenden Erfahrung der richtige Anwalt für Sie.
Als potentieller Erbe sind Sie mit der Situation, wenn der Erbfall eintritt, oft überfordert. Um die Verwaltungsangelegenheiten des Verstorbenen regeln zu können, brauchen Sie in vielen Fällen (z. B. gegenüber Banken und Behörden) einen Erbschein. Wenige wissen, wo man den Erbschein beantragen muss, wie lange es dauert, bis er erteilt wird und was der Erbschein kostet. Manchmal ist es auch sinnvoller, das Erbe gar nicht anzutreten, sondern das Erbe auszuschlagen (insbesondere, wenn der Nachlass verschuldet ist). Auch hier fehlt häufig die Kenntnis, wie, wo und vor allem wie lange eine Ausschlagung möglich ist. Hierbei gibt es nämlich Fristen zu wahren, nach deren Ablauf keine Ausschlagung mehr möglich ist und der Erbe den Nachlass annehmen muss.
In allen Fragen rund um das Thema Erbschein, Ausschlagung usw. berät und unterstützt Herr Pawlik Sie mit seiner langjährigen Erfahrung schnell und zuverlässig.
Bei vielen Erbfällen erbt nicht nur ein Erbe, sondern es erben mehrere Erben gemeinsam (z. B. der überlebende Ehegatte mit den gemeinsamen Kindern). Man spricht in solchen Fällen von einer Erbengemeinschaft. Solange alle Miterben an einem Strang ziehen, kommt es selten zu Streitigkeiten. Problematisch wird es, wenn die Miterben unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was mit dem Erbe geschehen soll. Eine Erbengemeinschaft erbt das Erbe nämlich als Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet, dass keiner der Miterben alleine über das Erbe verfügen kann, sondern das Erbe allen Miterben gemeinschaftlich zusteht. Entscheidungen über das Erbe können damit in der Regel nur einstimmig getroffen werden. Unterschiedliche Vorstellungen über die Verwendung des Erbes (z. B. ob eine Immobilie verkauft werden soll oder nicht) können dann bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft führen.
Dies können Sie nur mit der Unterstützung eines versierten und erfahrenen Anwalts wie Herrn Pawlik durchstehen.
Um steuerliche Spielräume voll auszunutzen, ist es oftmals sinnvoll, bereits zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens auf Ehegatten, Kinder oder Enkelkinder zu übertragen. Dies nennt man vorweggenommene Erbfolge. Hierdurch ist das Vermögen bis zum Erbfall bereits soweit auf Ihre Lieben aufgeteilt, dass entsprechend weniger vererbt wird und damit oftmals weniger Erbschaftssteuer anfällt. Auf diesem Wege können z. B. bereits Immobilien oder sonstige Werte auf Ihre Angehörigen zu Ihren Lebzeiten übertragen werden.
Gerade im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge ist nicht nur rechtliches Können, sondern vor allem Weitsicht gefragt, damit die Übertragung später nicht zum Bumerang wird. Eine professionelle Unterstützung durch einen fachkompetenten Anwalt wie Herrn Pawlik ist dabei unerlässlich.
Als fachkundiger Anwalt für Erbrecht unterstützt und berät Herr Pawlik Sie in allen Bereichen des Erbrechts – sei es bei der Erstellung eines Testaments, der Abklärung eines Pflichtteils, der Beantragung eines Erbscheins usw. Zudem vertritt Herr Pawlik Sie kompetent und engagiert in allen Erbrechtsstreitigkeiten wie z. B. bei der Durchsetzung/Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft u.a.
Sie erreichen uns zur Vereinbarung eines persönlichen Termins in unserer Kanzlei in München einfach unter: 089 / 999 29 720.
Herr Pawlik unterstützt Sie als versierter Anwalt für Erbrecht in unserer Kanzlei in München hauptsächlich in folgenden Bereichen des Erbrechts:
Damit das Testament die von Ihnen gewünschten Rechtswirkungen hat, kommt es auf die richtige Formulierung an. Wen wollen Sie zu Ihrem Erben machen? Welche Personen sollen ein Vermächtnis erhalten? Wollen Sie Ihre Verfügungen mit Auflagen verknüpfen?
Herr Rechtsanwalt Pawlik steht Ihnen bei der richtigen Formulierung Ihres Testaments mit voller Fachkompetenz zur Seite.
Sie wollen einen Pflichtteil für sich geltend machen oder im Vorfeld abklären lassen, welche Personen im Falle Ihres Todes für einen Pflichtteil berechtigt sind und in welcher Höhe?
Herr Pawlik gibt Ihnen hierzu kompetent Auskunft und vertritt Sie engagiert in allen Pflichtteilsstreitigkeiten.
Sie sind Erbe geworden und müssen sich nun mit dem Nachlass auseinandersetzen? Sie wissen nicht, ob Sie das Erbe überhaupt antreten sollen oder den Nachlass lieber ausschlagen? Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Erbschein benötigen?
Herr Pawlik unterstützt Sie professionell bei allen Fragen, die sich für Sie zum Thema Erbschein, Ausschlagung usw. ergeben.
In der Praxis kommt es häufig zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, da die Miterben sich irgendwann über die Behandlung des gemeinsamen Erbes nicht mehr einig sind. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgen kann. Die Miterben können eine friedliche Auseinandersetzung miteinander vereinbaren. Hierzu wird in der Regel eine Auseinandersetzungsvereinbarung geschlossen, wie der Nachlass auf die einzelnen Miterben verteilt wird. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung hat grundsätzlich jeder Miterbe einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und die Aufteilung der Erbmasse zu verlangen. Dies führt dann oftmals dazu, dass eine gemeinsam geerbte Immobilie im Wege der Teilungsversteigerung versteigert werden muss, damit der Erlös auf alle Miterben aufgeteilt werden kann.
Eine fachkundige und zielgerichtete Beratung und Vertretung durch einen versierten Anwalt wie Herrn Pawlik ist dabei unverzichtbar.
Die teilweise Übertragung des Vermögens auf Ihre Angehörigen bereits zu Ihren Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) ermöglicht Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge frühzeitig zu planen und hierdurch steuerliche Vorteile voll auszunutzen. Mit professioneller Weitsicht können Sie so eine maßgeschneiderte individuelle Lösung für Ihre Vermögensnachfolge finden.
Herr Rechtsanwalt Matthias Pawlik berät und unterstützt Sie als erfahrener und fachkompetenter Anwalt bei der Gestaltung Ihrer persönlichen Nachfolgeregelung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.
Weitere Informationen zu wichtigen Themen im Erbrecht finden Sie in unserem Blog. MEHR…