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19. Juli 2023

Provisionserstattung für Headhunter

Muss Arbeitnehmer die Provision für den Headhunter ersetzen?

 

Nicht nur auf Managementebene, sondern auch bei Facharbeitskräften sind in vielen Branchen mittlerweile kaum mehr Mitarbeitende zu finden ohne eine Personalvermittlung. Headhunter lassen sich ihre Tätigkeit ähnlich einem Immobilienmakler mittels einer Provision bezahlen. Aber anders als beim Immobilienkauf gibt es in Arbeitsverhältnissen üblicherweise eine Probezeit. Ärgerlich für den Arbeitgeber, wenn sich der neue Arbeitnehmer nach ein paar Wochen umentscheidet und lieber woanders hin wechselt oder wenn sich herausstellt, dass der Arbeitnehmer die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Dann hat der Arbeitgeber die Kosten für die Personalvermittlung letztlich nutzlos aufgewendet. Kann der Arbeitgeber sein Risiko auf den Arbeitnehmer abwälzen?

 

Nein sagt das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.06.2023 (Az. 1 AZR 265/22)

 

Klare Antwort des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 20.06.2023 (Az. 1 AZR 265/22): der Arbeitgeber kann nicht durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung vom Arbeitnehmer verlangen, dass dieser die Vermittlungsprovision zurückzuerstatten hat, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist endet. Genau das hatte der Arbeitgeber in dem entschiedenen Fall versucht und nach der Eigenkündigung des Arbeitnehmers (der bereits nach wenigen Wochen wieder gehen wollte) vom letzten Gehalt etwas einbehalten. Dagegen klagte der Arbeitnehmer und erhielt in allen Instanzen recht: es benachteiligt einen Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, wenn er die Vermittlerprovision bezahlen müsste.

 

Klausel im Arbeitsvertrag unwirksam

 

Die Klausel ist deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Denn sie benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen in seinem Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes, das sogar im Grundgesetz in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verankert ist.

 

Fazit: Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber nicht durch den Arbeitsvertrag verpflichtet werden, dass sie eine Provision für die Personalvermittlung zurückerstatten müssen, falls Sie schon nach kurzer Zeit wieder aus dem Unternehmen ausscheiden wollen.

 

Problem lösen durch Vereinbarung mit dem Personalvermittler

 

Es ist Sache des Arbeitgebers, mit dem Personalvermittler entsprechend zu verhandeln, wenn er für den Fall eines zeitnahen Ausscheidens des vermittelten Arbeitnehmers nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben möchte. Üblich ist zum Beispiel eine kostenlose zweite Suche.

 

Haben Sie Fragen zu Personalvermittlung, Provisionszahlung an Headhunter oder allgemein zum Arbeitsrecht? Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Herr Matthias Pawlik steht Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in München zur Verfügung. Setzen Sie sich einfach telefonisch mit uns in Verbindung: 089/99929720.

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